der Klubtalent GmbH für die Leistungen „Toolbox“, „Selbststarter“, „Coaching“ und „Kinderschutzprogramm“
Stand: 01.09.2026
A. Allgemeiner Teil (gilt für Toolbox, Selbststarter und Coaching)
B. Modul Toolbox
C. Modul Selbststarter
D. Modul Coaching
E. Hauptamt-as-a-Service
F. Modul Kinderschutzprogramm
A1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Klubtalent GmbH (nachfolgend „Anbieter“) gelten für alle Verträge über die Leistungen „Toolbox“, „Selbststarter“, „Coaching“ und „Kinderschutzprogramm“ (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“), die ein Kunde mit dem Anbieter abschließt. „Hauptamt-as-a-Service“ ist eine operative Zusatzleistung, die ergänzend zu einer der vorgenannten Leistungen hinzugebucht werden kann („Add-on“); für „Hauptamt-as-a-Service“ selbst gilt der in Abschnitt E beschriebene, gesonderte Dienstvertrag, während diese AGB für die zugrunde liegende Leistung (z. B. „Coaching“) im Übrigen unverändert fortgelten. Der Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
A1.2 Der Allgemeine Teil (Abschnitt A) gilt für „Selbststarter“, „Toolbox“, „Coaching“ und „Kinderschutzprogramm“ gemeinsam. Für die Leistung „Toolbox“ gelten ergänzend die Regelungen in Abschnitt B, für die Leistung „Selbststarter“ ergänzend die Regelungen in Abschnitt C, für die Leistung „Coaching“ ergänzend die Regelungen in Abschnitt D und für die Leistung „Kinderschutzprogramm“ ergänzend die Regelungen in Abschnitt F. Bei Widersprüchen zwischen dem Allgemeinen Teil und einem Modul geht die Regelung des jeweiligen Moduls als speziellere Regelung vor. Für die als Add-on hinzubuchbare operative Zusatzleistung „Hauptamt-as-a-Service“ gilt ergänzend die kurze Erläuterung in Abschnitt E sowie im Übrigen der hierfür gesondert geschlossene Dienstvertrag; die zugrunde liegende Leistung (Toolbox, Selbststarter, Coaching oder Kinderschutzprogramm) bleibt hiervon unberührt.
A1.3 Kunde der Leistungen „Selbststarter“ und „Toolbox“ ist i. d. R. ein Verein oder eine sonstige Organisation, die die Leistung in Ausübung ihrer Tätigkeit bezieht; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht ausgeschlossen. Kunde der Leistung „Coaching“ ist i. d. R. ebenfalls ein Verein oder eine sonstige Organisation; in Einzelfällen kann „Coaching“ auch gegenüber einer Einzelperson erbracht werden, etwa wenn diese losgelöst von einem Verein individuell begleitet wird. Nachfolgend werden der Verein und eine solche Einzelperson einheitlich als „Verein“ bezeichnet. Verbraucher im Sinne dieser AGB (insbesondere relevant für das Widerrufsrecht nach C3 und die Verzugsregelung nach A3.7) ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
A1.4 Gegenstand des Vertrages kann sowohl der einmalige Bezug einer Leistung als auch der dauerhafte, wiederkehrende Bezug einer Leistung sein (nachfolgend „Abonnementvertrag“). Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Anbieter, dem Kunden die vertraglich geschuldete Leistung für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit zu erbringen.
A2.1 Der Anbieter unterbreitet dem Kunden auf Grundlage eines vorherigen Gesprächs bzw. einer Bedarfsermittlung, insbesondere durch den zuständigen Account Manager, ein individuelles Angebot in Textform (z. B. per E-Mail oder als Angebotsdokument). Die auf der Website des Anbieters beschriebenen Leistungen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen kein verbindliches Angebot des Anbieters dar.
A2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das ihm unterbreitete Angebot annimmt, indem er es schriftlich oder in Textform bestätigt (z. B. per E-Mail, durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder mittels digitaler Signatur) oder indem er nach einer entsprechenden Zahlungsaufforderung des Anbieters die erste Zahlung leistet.
A2.3 Individuelle Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Anbieters. Sofern der Anbieter künftig Preise auf seiner Website veröffentlicht, gelten diese, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, nur als unverbindliche Preisorientierung; maßgeblich bleiben die dem Kunden individuell genannten Preise.
A2.4 Sofern im Angebot keine abweichende Frist genannt ist, ist der Anbieter 14 Tage ab Angebotsdatum an sein Angebot gebunden.
A2.5 Der Vertragstext (Angebot und Annahme) wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt.
A2.6 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme zur Vertragsabwicklung erfolgt in der Regel per E-Mail; der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und E-Mails des Anbieters (auch bei Einsatz von SPAM-Filtern) zugestellt werden können.
A3.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den Preisen für „Selbststarter“ und „Toolbox“ um Gesamtpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Für „Coaching“ werden Preise als Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
A3.2 Die Zahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, per Überweisung auf Grundlage der vom Anbieter gestellten Rechnung.
A3.3 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
A3.4 Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
A3.5 Die Vergütungspflicht des Kunden besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Kunde die im Rahmen von „Selbststarter“, „Toolbox“, „Coaching“ oder „Kinderschutzprogramm“ bereitgestellten Inhalte, Veranstaltungen oder den Werkzeugkasten (siehe A8) tatsächlich nutzt. Eine ausbleibende, verspätete oder nur teilweise Nutzung berechtigt den Kunden nicht, die Zahlung zu verweigern, zu mindern oder zurückzuhalten.
A3.6 Zahlt der Kunde den Rechnungsbetrag nicht innerhalb der in A3.4 genannten Frist, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug, da die Zahlungsfrist nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Unabhängig davon wird der Anbieter den Kunden vor Einleitung weiterer Schritte in der Regel zunächst an die offene Zahlung erinnern.
A3.7 Während des Zahlungsverzugs ist der geschuldete Betrag zu verzinsen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB); in diesem Fall kann der Anbieter zusätzlich eine Pauschale in Höhe von 40 Euro verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB), die auf einen weitergehenden, durch den Verzug verursachten und vom Anbieter nachgewiesenen Schadensersatzanspruch (insbesondere Rechtsverfolgungskosten) angerechnet wird. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
A4.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Der Anbieter kann sich hierbei auch der Leistungen Dritter (Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer) bedienen. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Person.
A4.2 Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten wirtschaftlichen oder inhaltlichen Erfolg (z. B. einen bestimmten Lernerfolg, das Erreichen eines bestimmten Förder- oder Sponsoring-Ergebnisses) schuldet der Anbieter nicht, soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Der Leistungserfolg hängt unter anderem vom Einsatz und der Mitwirkung des Kunden ab, auf die der Anbieter keinen bestimmenden Einfluss hat.
Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung, soweit in dieser AGB oder einem individuell geschlossenen Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
A6.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz).
A6.2 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht gemäß A6.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
A6.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
A6.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
A6.5 Individuell zwischen den Parteien vereinbarte, hiervon abweichende Haftungsregelungen (z. B. in einem gesondert geschlossenen Dienst- oder Auftragsverarbeitungsvertrag) bleiben unberührt und gehen dieser AGB als speziellere Regelung vor.
A7.1 Die Laufzeit sowie ordentliche Kündigungsfristen und -modalitäten eines Abonnementvertrages ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, den Regelungen des jeweiligen Moduls (Abschnitt B, C oder D) oder einem individuell geschlossenen Vertrag. Für „Hauptamt-as-a-Service“ gilt der hierfür gesondert geschlossene Dienstvertrag.
A7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Für die Leistung „Coaching“ gelten ergänzend die Regelbeispiele in D2.3.
A7.3 Ordentliche Kündigungen sind in Textform (z. B. per E-Mail an coaching@klubtalent.org) zu erklären. Geht die Kündigung bis einschließlich zum 10. Kalendertag eines Monats beim Anbieter ein, wird sie zum Ende desselben Monats wirksam; geht sie später ein, wird sie zum Ende des jeweils folgenden Monats wirksam. Der Kunde kann in seiner Kündigungserklärung auch einen späteren Beendigungszeitpunkt bestimmen, etwa eine Kündigung zum Ende eines weiter in der Zukunft liegenden Monats.
A7.4 Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim Anbieter, nicht die Absendung durch den Kunden, maßgeblich. Der Anbieter bestätigt den Eingang einer Kündigung in Textform.
A8.1 Im Rahmen von „Selbststarter“, „Toolbox“ und „Coaching“ stellt der Anbieter dem Kunden einen sogenannten Werkzeugkasten zur Verfügung. Der Werkzeugkasten besteht aus einer Vielzahl von Vorlagen (z. B. Excel-, Word- und PowerPoint-Dateien) sowie einer vorstrukturierten Ordnerstruktur, die der Kunde für seine Vereinsarbeit nutzen kann.
A8.2 Der Kunde darf die Vorlagen und die Ordnerstruktur des Werkzeugkastens für die eigene, interne Vereinsarbeit nutzen. Das bedeutet: Der Kunde darf die Vorlagen herunterladen, ausfüllen, verändern und innerhalb seines Vereins beliebig oft verwenden.
A8.3 Nicht gestattet ist es, die Vorlagen oder die Ordnerstruktur des Werkzeugkastens an Personen oder Organisationen außerhalb des eigenen Vereins weiterzugeben, zu veröffentlichen oder zu verkaufen. Dies gilt insbesondere für eine Weitergabe an andere Vereine oder Dritte, die keinen eigenen Vertrag mit dem Anbieter haben.
A8.4 Inhalte, die der Kunde mithilfe der Vorlagen für sich selbst erstellt, insbesondere die von ihm eingegebenen eigenen Daten und Inhalte (z. B. eine mit einer Vorlage erstellte eigene Mitgliederliste), gehören dem Kunden und können von ihm frei verwendet werden. Die Vorlage selbst – also ihre Struktur, ihr Aufbau, enthaltene Formeln, Formatierungen und vorgegebene Texte – bleibt hiervon unberührt und unterliegt weiterhin den Beschränkungen nach A8.3 und A8.5; eine bloße Befüllung einer Vorlage mit eigenen Daten berechtigt nicht dazu, die Vorlage selbst weiterzugeben.
A8.5 Der Anbieter ist und bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den Vorlagen und der Ordnerstruktur des Werkzeugkastens selbst.
A8.6 Der Werkzeugkasten wird vom Anbieter kontinuierlich weiterentwickelt und ist nicht als abgeschlossenes, statisches Angebot zu verstehen. Kunden können sich mit Wünschen für neue oder geänderte Vorlagen an coaching@klubtalent.org wenden.
A8.7 Der Anbieter nimmt eingehende Wünsche in sein Entwicklungs-Backlog auf und prüft sie im Rahmen seiner laufenden Weiterentwicklung. Ein Anspruch des Kunden auf Umsetzung eines bestimmten Wunsches, insbesondere innerhalb eines bestimmten Zeitraums, besteht nicht.
A9.1 Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher zur Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte, auch im Hinblick auf bereitgestelltes Lehrmaterial und Aufzeichnungen. Für die Nutzungsrechte am Werkzeugkasten gilt vorrangig A8.
A9.2 Lehrmaterial und Aufzeichnungen werden ausschließlich elektronisch über Memberspot bzw. per E-Mail bereitgestellt; ein Anspruch auf Überlassung in körperlicher Form besteht nicht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
A9.3 Der Kunde darf Inhalte, Lehrmaterial und Aufzeichnungen nur im nach dem Vertragszweck erforderlichen Umfang nutzen. Ohne gesonderte Erlaubnis ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, Inhalte eigenständig aufzuzeichnen oder Lehrmaterial bzw. bereitgestellte Aufzeichnungen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
A9.4 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, räumt der Anbieter dem Kunden an bereitgestellten digitalen Inhalten das nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese zu privaten sowie zu kommerziellen Zwecken im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen. Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Kunde die vertraglich geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat; eine etwaige vorläufige Nutzungserlaubnis des Anbieters führt nicht zu einem vorzeitigen Rechtsübergang.
A10.1 Die Leistungen „Selbststarter“, „Coaching“ und „Kinderschutzprogramm“ können auf Wunsch des Vereins pausiert werden. Eine Pausierung der Leistung „Toolbox“ ist nicht möglich.
A10.2 Eine Pause ist per E-Mail an coaching@klubtalent.org anzumelden und muss bis zum 10. Kalendertag des dem Pausenbeginn vorangehenden Monats beim Anbieter eingegangen sein.
A10.3 Während der Pause wird der Vertrag auf die Leistung „Toolbox“ zurückgestuft. Der Verein zahlt für die Dauer der Pause die zu diesem Zeitpunkt aktuell für „Toolbox“ geltenden Preise; diese werden zwischen dem Verein und dem zuständigen Account Manager abgestimmt.
A10.4 Im Idealfall wird bereits vor Beginn der Pause ein konkretes Datum für den Wiedereinstieg in die ursprünglich gebuchte Leistung festgelegt. Ist dies nicht möglich, ist ein Wiedereinstieg mit einem Vorlauf von zwei Wochen möglich, damit der Anbieter die hierfür erforderlichen Kapazitäten bereitstellen kann.
A11.1 Bei Unzufriedenheit mit einer Leistung des Anbieters kann sich der Kunde zunächst an seinen zuständigen Account Manager bzw. Coach wenden.
A11.2 Führt dies nicht zu einer zufriedenstellenden Klärung oder betrifft die Beschwerde das Verhalten einer beim Anbieter tätigen Person, kann sich der Kunde in Textform an vertrauensperson@klubtalent.org wenden.
A11.3 Alternativ steht dem Kunden für eine weitgehend anonyme Meldung folgendes Formular zur Verfügung: https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdDNKTxBGx3g1lIVAAwS07lz9JbfvuvRbB457_PiqTt0p6xPg/viewform. Der Anbieter weist darauf hin, dass eine vollständige Anonymität technisch nicht garantiert werden kann, da beim Aufruf eines Online-Formulars je nach eingesetztem Anbieter technische Daten (z. B. IP-Adresse) anfallen können; personenbezogene Angaben in den Formularfeldern selbst sind jedoch nicht erforderlich.
A11.4 Der Anbieter wird den Eingang einer Beschwerde innerhalb von 5 Werktagen bestätigen, soweit die Beschwerde nicht anonym eingereicht wurde, und sich um eine zeitnahe Klärung bemühen.
A12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewährte Schutz entzogen wird.
A12.2 Diese Rechtswahl gilt im Hinblick auf ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse außerhalb der Europäischen Union liegen.
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Vertrag oder Ansprüche daraus der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch berechtigt, auch das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
A14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie eines auf ihrer Grundlage geschlossenen Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht in dieser AGB oder gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
A14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
A14.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen Gründen (z. B. Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung) erforderlich ist oder soweit hierdurch bestehende Regelungen nicht wesentlich zulasten des Kunden geändert werden. Über Änderungen wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig in Textform informieren. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
B1.1 „Toolbox“ umfasst die Bereitstellung von E-Learning-Inhalten über die Lernplattform Memberspot sowie den Werkzeugkasten gemäß A8 (Vorlagen und Ordnerstruktur).
B1.2 Anders als bei „Selbststarter“ sind eine WhatsApp-Community sowie Online-Live-Veranstaltungen (Gruppensprechstunden, Live-Sitzungen, Expertensitzungen) nicht Bestandteil von „Toolbox“.
Im Übrigen gelten für „Toolbox“ die Regelungen des Allgemeinen Teils (Abschnitt A) sowie, soweit thematisch einschlägig und nicht im Widerspruch zu B1, die Regelungen zu „Selbststarter“ in Abschnitt C entsprechend, insbesondere C2 (Technische Voraussetzungen), C3 (Widerrufsrecht) und C7 (Alternative Streitbeilegung).
C1.1 Der Anbieter stellt im Rahmen von „Selbststarter“ E-Learning-Inhalte über die Lernplattform Memberspot, den Werkzeugkasten gemäß A8 sowie ergänzend eine WhatsApp-Community und einen Newsletter bereit. Umfang und Inhalt ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot des Anbieters.
C1.2 Zusätzlich bietet der Anbieter im Rahmen von „Selbststarter“ verschiedene Online-Live-Veranstaltungsformate an, die dem Kunden jeweils vorab bekanntgegeben werden, insbesondere Gruppensprechstunden mit einem Coach des Anbieters, Live-Sitzungen zu Inhalten des E-Learning-Angebots sowie Expertensitzungen mit von dem Anbieter eingeladenen externen Fachexpertinnen bzw. Fachexperten. Der Anbieter erbringt diese Leistungen ausschließlich elektronisch per Online-Video-Konferenz.
C1.3 Aufgezeichnete Veranstaltungen sowie sonstiges reproduzierbares Videomaterial werden über die Lernplattform Memberspot als Online-Video-Stream bereitgestellt. Sonstige digitale Inhalte werden zum Download bereitgestellt.
C2.1 Zur fehlerfreien Teilnahme an Online-Live-Veranstaltungen bzw. zur ordnungsgemäßen Nutzung bereitgestellter digitaler Inhalte muss das System des Kunden bestimmte, auf der Website des Anbieters mitgeteilte Mindestvoraussetzungen erfüllen. Für die Einhaltung dieser Voraussetzungen trägt der Kunde die Verantwortung. Der Anbieter haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Kunden zurückzuführen sind.
C2.2 Der Anbieter führt Online-Live-Veranstaltungen unter Einsatz von Videokonferenz-Software (gegenwärtig insbesondere Google Meet oder Zoom) durch. Der Anbieter behält sich vor, den eingesetzten Anbieter der Videokonferenz-Software jederzeit zu wechseln, insbesondere um einen anderen, auch europäischen Anbieter einzusetzen. Über einen solchen Wechsel wird der Kunde rechtzeitig vor der jeweiligen Veranstaltung informiert.
Ist der Kunde Verbraucher, ergeben sich nähere Informationen zum Widerrufsrecht aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Anbieters. Ist der Kunde Unternehmer, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
C4.1 Der Anbieter kann eine Gruppensprechstunde bis spätestens 3 Stunden vor dem angekündigten Termin absagen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Anmeldung für die betreffende Gruppensprechstunde eingegangen ist.
C4.2 Der Anbieter kann eine Live-Sitzung oder eine Expertensitzung absagen, wenn die Zahl der Anmeldungen zu der betreffenden Veranstaltung 5 unterschreitet.
C4.3 Der Anbieter wird den Kunden über eine Absage nach Maßgabe der vorstehenden Absätze unverzüglich, im Fall von C4.1 spätestens zum dort genannten Zeitpunkt, informieren.
C4.4 Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung einer konkreten, im Rahmen von „Selbststarter“ angekündigten Gruppensprechstunde, Live-Sitzung oder Expertensitzung besteht nicht; die Absage einzelner Veranstaltungen nach Maßgabe dieser Ziffer berührt nicht den Fortbestand des „Selbststarter“-Vertrages im Übrigen.
C5.1 Gruppensprechstunden und Live-Sitzungen können vom Anbieter aufgezeichnet werden. Sofern eine Aufzeichnung erfolgt, wird sie den Kunden im Anschluss über die Lernplattform Memberspot bereitgestellt. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer solchen Aufzeichnung, insbesondere zur Rechtsgrundlage, zur Speicherdauer und zu den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
C5.2 Sofern eine Veranstaltung aufgezeichnet wird, weist der Anbieter die Teilnehmenden vor bzw. zu Beginn der Veranstaltung hierauf hin. Mit der Teilnahme mit aktivierter Kamera bzw. unter ihrem echten Namen willigt die teilnehmende Person in die Erfassung ihres Bildes bzw. Namens im Rahmen der Aufzeichnung ein. Möchte die teilnehmende Person hierin nicht einwilligen, kann sie dies durch Ausschalten ihrer Kamera und Verwendung eines nicht identifizierenden Anzeigenamens zum Ausdruck bringen, ohne dass ihr hierdurch Nachteile für die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen. Weitergehende Informationen, insbesondere zum Widerruf dieser Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
C6.1 Der Anbieter kann Zeit, Kursleiter bzw. Coach und/oder Inhalt einer Online-Live-Veranstaltung ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche, nach Vertragsschluss notwendig gewordene Änderungen. Der Anbieter informiert den Kunden rechtzeitig über Änderungen.
C6.2 Der Anbieter ist berechtigt, Online-Live-Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (z. B. höhere Gewalt, Erkrankung der Kursleitung, des Coaches oder der eingeladenen Fachexpertin bzw. des eingeladenen Fachexperten) kurzfristig abzusagen, und wird sich um einen Ersatztermin bemühen.
C7.1 Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
C7.2 Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
D1.1 Im Rahmen von „Coaching“ erbringt der Anbieter zusätzlich zu den Leistungen aus „Selbststarter“ individuelle Coaching-Leistungen für den Verein. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Anbieters sowie, soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Vereins verarbeitet werden, aus dem hierfür gesondert geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
D1.2 Vertragspartner des Anbieters im Modul Coaching ist ausschließlich der Verein, nicht dessen einzelne Mitglieder, Organe oder Mitarbeitende. Coaching-Leistungen, die gegenüber einzelnen Personen erbracht werden (z. B. Coaching von Vorstandsmitgliedern), erfolgen im Auftrag und auf Rechnung des Vereins.
D1.3 Der Anbieter erbringt die Coaching-Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder organisatorischer Erfolg (z. B. das Erreichen eines bestimmten Fundraising- oder Strukturziels) wird nicht geschuldet, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung oder einem individuell geschlossenen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
D2.1 Eine erfolgreiche Zusammenarbeit im Coaching setzt eine vertrauensvolle, respektvolle und professionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe voraus. Mit der Teilnahme am Coaching erkennt der Verein an, dass die von ihm für das Coaching eingesetzten Personen:
D2.2 Folgende Verhaltensweisen von für den Verein handelnden Personen können zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit durch den Anbieter führen, wenn sie wiederholt oder schwerwiegend auftreten:
D2.3 Die in D2.2 genannten Verhaltensweisen stellen Regelbeispiele für einen wichtigen Grund im Sinne von A7.2 dar, der den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Coaching-Vertrages berechtigt. Der Anbieter wird den Verein vor einer solchen Kündigung, soweit nach den Umständen möglich und zumutbar, zunächst auf das beanstandete Verhalten hinweisen; bei besonders schwerwiegenden Verstößen (insbesondere Belästigung) kann eine sofortige Beendigung ohne vorherigen Hinweis erfolgen.
D3.1 Coaching-Termine dauern in der Regel 45 Minuten. Nach Absprache können Termine aufgeteilt werden, um z. B. einzelne Themengebiete mit unterschiedlichen Ansprechpersonen des Anbieters zu behandeln.
D3.2 Sagt der Verein einen Termin kurzfristig ab oder erscheint ohne Absage nicht zum Termin (kurzfristig bedeutet: am Tag des Termins selbst), wird der Termin nicht nachgeholt. Ausgenommen sind echte Notsituationen (z. B. Krankenhauseinlieferung, Todesfall im Familien- oder Freundeskreis).
D3.3 Sagt der Anbieter einen Termin kurzfristig ab, z. B. wegen Erkrankung des Coaches, wird der Termin entsprechend nachgeholt.
D3.4 Zur Möglichkeit, „Coaching“ zu pausieren, sowie zu den hierbei geltenden Besonderheiten siehe A10.
D4.1 Die Zuteilung eines Coaches erfolgt durch den Anbieter je nach zeitlicher Verfügbarkeit und Schwerpunktthema des gebuchten Coachings. Die Zuteilung kann sich im Laufe der Zusammenarbeit ändern.
D4.2 Bei Unzufriedenheit mit dem zugeteilten Coach kann der Verein einen Coachingwechsel beantragen. Hierzu wendet sich der Verein an coaching@klubtalent.org.
D5.1 Soweit der Anbieter im Rahmen der Coaching-Leistungen personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Verein Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist (insbesondere Mitglieder-, Ehrenamtlichen- oder Umfragedaten), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Dieser wird Bestandteil des jeweiligen Coaching-Vertrages und geht dieser AGB im Falle von Widersprüchen vor.
D5.2 Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung die in der Anlage zum jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrag benannten Subunternehmer (Unterauftragsverarbeiter) ein. Änderungen erfolgen nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages.
D5.3 Zur Sicherung der Coaching-Qualität zeichnet der zuständige Coach des Anbieters die Coaching-Sitzungen auf. Die Aufzeichnungen werden regelmäßig durch einen Head Coach des Anbieters ausgewertet, um die Qualität der Coaching-Leistungen sicherzustellen; eine Weitergabe an den Verein oder Dritte erfolgt nicht. Wünscht der Verein für eine bestimmte Sitzung keine Aufzeichnung, ist dies dem Coach zu Beginn der jeweiligen Sitzung mitzuteilen; die Sitzung wird in diesem Fall nicht aufgezeichnet. Weitergehende Informationen zur Rechtsgrundlage, Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
Im Rahmen von Coaching-Gesprächen werden mitunter Sachverhalte besprochen, in die Personen einbezogen sind, die selbst nicht am Gespräch teilnehmen (z. B. einzelne Trainerinnen bzw. Trainer, Vorstandsmitglieder oder Vereinsmitglieder). Der Anbieter bittet den Verein, in solchen Fällen nach Möglichkeit auf die Nennung von Namen zu verzichten und stattdessen neutrale Bezeichnungen zu verwenden (z. B. „ein Trainer“, „ein Vorstandsmitglied“), soweit die Nennung des Namens für die Beratung im Einzelfall nicht erforderlich ist. Dies dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der jeweils betroffenen, nicht am Gespräch beteiligten Personen.
D7.1 Der Verein benennt eine Vereinsverantwortliche Person als zentralen Ansprechpartner für den Anbieter.
D7.2 Der Verein stellt dem Anbieter die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und wirkt, soweit für die Erbringung der jeweiligen Leistung erforderlich, inhaltlich mit.
D7.3 Kommt der Verein seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und wird die vereinbarte Leistung deshalb nicht oder nicht vollständig erbracht, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt (§ 615 BGB); der Anbieter muss sich dasjenige anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Leistung erspart oder durch anderweitigen Einsatz seines Personals erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Vereinbarte Fristen verschieben sich in diesem Fall entsprechend.
D8.1 Abnahmefähige (Teil-)Leistungen (z. B. Konzepte, Förderanträge, Strategiepapiere) werden dem Verein zur Abnahme vorgelegt. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage keine Rückmeldung, gilt die jeweilige Leistung als abgenommen.
D8.2 Mit der Abnahme bestätigt der Verein, dass die betreffende Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. Nach der Abnahme kann sich der Verein nicht mehr auf Mängel berufen, die ihm im Zeitpunkt der Abnahme bekannt waren oder bei sorgfältiger Prüfung hätten bekannt sein müssen, es sei denn, er hat sich die Geltendmachung dieser Mängel bei der Abnahme ausdrücklich in Textform vorbehalten. Unberührt bleiben Mängel, die erst nach der Abnahme erkennbar werden, sowie Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
D9.1 Im Rahmen von „Coaching“ unterstützt der Anbieter den Verein je nach gebuchtem Umfang insbesondere bei folgenden Themen:
D9.2 Im Rahmen des gebuchten Coachings unterstützt der Anbieter darüber hinaus in begrenztem Umfang, insbesondere durch grundlegende Hinweise und Orientierung, bei:
Eine vollständige Umsetzung (z. B. Erstellung einer neuen Vereinshomepage oder eines umfangreichen Social-Media-Konzepts) ist hiervon nicht umfasst und kann gegebenenfalls gesondert vereinbart werden.
D9.3 Nicht Gegenstand der Leistung „Coaching“ sind insbesondere:
D9.4 Auch soweit ein in D9.3 genanntes Thema nicht Gegenstand der Leistung ist, kann sich der Verein hierzu an den Anbieter wenden; der Anbieter gibt nach Möglichkeit Hinweise, stellt Kontakte zum Vereinsnetzwerk her oder vermittelt an entsprechend erfahrene Expertinnen bzw. Experten, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
D10.1 Im Rahmen des Coachings bereitgestellte Vorlagen, Leitfäden, Konzepte und sonstige Arbeitsmaterialien dürfen vom Verein für eigene, interne Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Vereins sowie eine kommerzielle Verwertung sind ohne gesonderte Erlaubnis des Anbieters nicht gestattet. Für den im Rahmen von „Coaching“ ebenfalls bereitgestellten Werkzeugkasten gilt vorrangig A8.
D10.2 Individuell für den Verein erstellte Arbeitsergebnisse (z. B. ein konkreter Förderantrag oder ein vereinsspezifisches Sponsoring-Konzept) darf der Verein im Rahmen seines eigenen Vereinszwecks uneingeschränkt nutzen.
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe an eigene Mitarbeitende, Erfüllungsgehilfen und technische Dienstleister des Anbieters ist zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und die jeweiligen Dritten ihrerseits zu einem angemessenen Vertraulichkeitsschutz verpflichtet sind.
Soweit zwischen dem Anbieter und dem Verein für einzelne Coaching-Leistungen oder für weitergehende Leistungen (z. B. „Hauptamt-as-a-Service“) ein gesonderter, individuell verhandelter Vertrag geschlossen wird, gehen dessen Regelungen dieser AGB im Falle von Widersprüchen vor. Diese AGB gelten ergänzend, soweit der individuelle Vertrag keine abweichende oder vorrangige Regelung trifft.
D13.1 Ist der Coaching-Vertrag als Abonnementvertrag mit monatlicher Abrechnung ausgestaltet, kann der Verein ihn nach Maßgabe von A7.3 und A7.4 mit einer Frist zum jeweiligen Monatsende kündigen.
D13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß A7.2 und D2.3 bleibt unberührt.
„Hauptamt-as-a-Service“ ist ein monatlich buchbares Leistungspaket, im Rahmen dessen der Anbieter für den Verein definierte Aufgaben im Bereich Vereinsmanagement und -verwaltung übernimmt (z. B. Strategie- und Organisationsarbeit, Ehrenamtlichen- und Personalkoordination, Fördermittel- und Sponsoring-Unterstützung). Die Leistungserbringung erfolgt eigenverantwortlich durch vom Anbieter eingesetztes Personal unter alleiniger fachlicher Steuerung durch den Anbieter.
„Hauptamt-as-a-Service“ wird stets ergänzend zu einer der Leistungen „Toolbox“, „Selbststarter“, „Coaching“ oder „Kinderschutzprogramm“ hinzugebucht (Add-on) und setzt einen bestehenden Vertrag über eine dieser Leistungen voraus. Für die zugrunde liegende Leistung gelten diese AGB unverändert fort.
E2.1 „Hauptamt-as-a-Service“ wird nicht auf Grundlage dieser AGB, sondern auf Grundlage eines individuell zwischen dem Anbieter und dem Verein ausgehandelten und geschlossenen Dienstvertrages erbracht. Der Dienstvertrag regelt insbesondere den konkreten Leistungsumfang, die Vergütung, die Mitwirkungspflichten des Vereins sowie die Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten.
E2.2 Soweit im Rahmen von „Hauptamt-as-a-Service“ personenbezogene Daten des Vereins verarbeitet werden, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
E2.3 Für die operative Zusatzleistung „Hauptamt-as-a-Service“ gehen die Regelungen des Dienstvertrages und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung dieser AGB vor, soweit sie hiervon abweichen; im Übrigen finden diese AGB ergänzend Anwendung. Für die zugrunde liegende, gemäß E1 hinzugebuchte Leistung (z. B. „Coaching“) bleiben diese AGB einschließlich des jeweiligen Moduls unberührt und gelten unverändert fort.
F1.1 „Kinderschutzprogramm“ ist ein eigenständiges Programm, im Rahmen dessen der Anbieter dem Verein Inhalte sowie Austausch- und Beratungsmöglichkeiten zum Kinder- und Jugendschutz zur Verfügung stellt.
F1.2 Anders als bei „Selbststarter“ erfolgt die Bereitstellung im Rahmen von „Kinderschutzprogramm“ über eine eigenständige, vom allgemeinen „Selbststarter“-Angebot getrennte WhatsApp-Community, einen eigenständigen E-Learning-Bereich sowie eigenständige Live-Sprechstunden.
Im Übrigen gelten für „Kinderschutzprogramm“ die Regelungen des Allgemeinen Teils (Abschnitt A) sowie, soweit thematisch einschlägig und nicht im Widerspruch zu F1, die Regelungen zu „Selbststarter“ in Abschnitt C entsprechend, insbesondere C2 (Technische Voraussetzungen), C3 (Widerrufsrecht), C4 (Absage von Online-Live-Veranstaltungen mangels ausreichender Anmeldungen), C5 (Aufzeichnung von Veranstaltungen), C6 (Änderungen oder Ausfall von Online-Live-Veranstaltungen) und C7 (Alternative Streitbeilegung)
01.10.2025 | 18:00 Uhr
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