Erfahrt im Text, was ihr vor der erfolgreichen Vereinsgründung wissen müsst:
- Was sind die Voraussetzungen für eine Vereinsgründung?
- Welche 4 verschiedenen Vereinsformen gibt es?
- Welche 7 Schritte müsst ihr bei der Gründung eines neuen Vereins durchlaufen?
Die kleine Lena legt sich den Ball zurecht. Im Stadion hört ihr buchstäblich die Stecknadel fallen. Gespannt blickt das Publikum auf das Mädchen. Lena atmet tief durch. Sie nimmt Anlauf. Schießt. TOR! Siegtreffer versenkt. Stolz und mit leuchtenden Augen blickt sie in die jubelnde Menge, während ihre Vereinskameradinnen jubelnd auf sie zustürmen, um sie zu feiern.
Vereine verbinden und schaffen ein Gefühl von Gemeinschaft durch Erfolge und Niederlagen. Sie sind ein Ort, an dem Freundschaften fürs Leben geschlossen werden können. Für viele Menschen sind sie wie eine zweite Familie – für manche sogar Familienersatz.
Das macht die Vereinsarbeit so wertvoll. Und da haben wir natürlich noch gar nicht von dem immensen gesellschaftlichen Nutzen gesprochen, den Vereine haben!
In unserem Land gibt es mehr als 600.000 Vereine und jede*r Deutsche hat das Recht, einen neuen Verein zu gründen (Art. 9 GG). Damit dabei alles reibungslos läuft, erfahrt ihr in diesem Artikel, was ihr beachten solltet.
Was sind die Voraussetzungen für eine Vereinsgründung?
Die wichtigsten Voraussetzungen, die ihr erfüllen müsst, um einen Verein zu gründen, sind folgende:
- Um einen nicht eingetragenen Verein zu gründen, benötigt ihr mindestens zwei Mitglieder.
- Wenn der Verein eingetragen werden soll, braucht ihr mindestens sieben Mitglieder.
- Der primäre Zweck des Vereins darf nicht kommerziell sein.
- Der Vereinsname sollte feststehen. Er darf nicht ähnlich wie ein anderer Verein aus eurem Registerbezirk lauten. Der Name darf keine Marken- oder Namensrechte verletzen.
- Ihr müsst eine Satzung verfassen, bevor ihr euren Verein gründet und ins Register eintragen lasst.
- Es findet eine Gründungsversammlung statt, in der ihr die Satzung verabschiedet und den Vorstand wählt.
Welche Rechtsformen gibt es, um einen Verein zu gründen?
Die verschiedenen Vereinsarten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen. Es gibt aber auch wirtschaftliche Vereine und alternative Formen.
Ihr solltet euch vor der Vereinsgründung umfassend informieren, welche Rechtsform für euch die beste ist.
Der eingetragene Verein (e. V.)
In Deutschland ist der eingetragene Verein die häufigste Vereinsform. Er heißt auch Idealverein oder rechtsfähiger Verein (das bedeutet, der Vorstand kann unter anderem Verträge abschließen und Vereinseigentum kaufen).
Wenn euer Verein keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt, könnt ihr ihn ins Register eintragen lassen (§ 21 BGB). Das ist nicht verpflichtend, bietet aber – vor allem als gemeinnütziger Verein – viele Vorteile.
Vorteile eines eingetragenen Vereins:
- Gründungskosten sind gering
- Gründungskapital ist nicht notwendig
- Steuererleichterungen oder Steuerbefreiungen sind möglich
- Öffentliche Steuermittel können beantragt werden (zum Beispiel Landes-, Bundes- oder EU-Fördermittel)
- Der Verein kann als juristische Person handeln – das heißt, die Mitglieder eures Vereins haften nicht persönlich
- Der bürokratische Aufwand ist geringer als bei einem Wirtschaftsunternehmen
- Demokratische Organisation – zum Beispiel werden Entscheidungen durch Mehrheitsbeschlüsse in der Mitgliederversammlung getroffen
Nachteile eines eingetragenen Vereins:
- Mindestens sieben Mitglieder sind erforderlich
- Der Hauptzweck muss ideell sein – der Verein darf aber im Nebenzweck wirtschaftliche Ziele verfolgen
- Vorstand und Mitgliederversammlung sind verpflichtend
- Eine Satzung ist notwendig und muss dem Finanzamt vorgelegt werden
- Satzungsänderungen oder eine Neuwahl des Vorstands müssen beim Gericht angemeldet werden
- Nach der Eintragung darf es nicht weniger als drei Mitglieder im Verein geben
Ist der eingetragene Verein gemeinnützig, kontrolliert das Finanzamt die Geschäftsführung und wie die Fördermittel verwendet werden. Wenn das Amtsgericht feststellt, dass der Verein überwiegend kommerzielle Zwecke verfolgt, kann es die Eintragung widerrufen.

Der nicht eingetragene Verein
Diese Vereinsform heißt auch nicht rechtsfähiger Verein.
Vorteile eines nicht eingetragenen Vereins:
- Nur zwei Mitglieder sind für diese Vereinsgründung nötig
- Er ist schneller und leichter zu gründen, da kein Eintrag ins Vereinsregister erfolgt – das kann zum Beispiel bei zeitlich begrenzten Spendenaktionen sinnvoll sein
- Die Satzung muss keine besonderen Formvorschriften erfüllen
- Mit der notwendigen Mitgliederzahl könnt ihr ihn auch noch später ins Register eintragen lassen
Nachteile eines nicht eingetragenen Vereins:
- Dieser Verein ist eine Körperschaft – Vereinsmitglieder haften daher gegebenenfalls persönlich
- Das Bilden von Vereinsvermögen ist nicht möglich
Wenn das Finanzamt den Verein als gemeinnützig anerkennt, könnt ihr wie beim eingetragenen Verein steuerliche Vorteile beantragen.
Der wirtschaftliche Verein
Der wirtschaftliche Verein hat die Absicht, Vermögensvorteile für seine Mitglieder zu erwirtschaften oder zu sichern.
Das zuständige Bundesland verleiht ihm die Rechtsfähigkeit (die sogenannte Konzession). Es ist nur möglich, einen wirtschaftlichen Verein zu gründen, wenn dem Verein keine andere Form zuzumuten ist.
Er ist eine Sondervariante und kommt sehr selten vor (Beispiele: Erzeugergemeinschaften und Darlehensvereine).
Alternative Organisationsformen
Alternativen zum Verein sind zum Beispiel die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) und die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG). Sie werden immer beliebter.
Hier verbinden sich gemeinnützige Arbeit und die Vorteile einer klassischen GmbH (zum Beispiel: kein gewählter Vorstand, sondern eine konstante Geschäftsführung, keine Körperschafts- und Gewerbesteuern).
Das Startkapital für eine gGmbH liegt bei 25.000 Euro, das einer gUG bei einem Euro.
Wie viel kostet es, einen Verein zu gründen?
Die Kosten, einen Verein zu gründen, sind überschaubar. Es fallen Gebühren für den Eintrag beim Registergericht, die notarielle Beglaubigung der Unterschriften und die Bekanntmachung der Eintragung an.
Einzelne Kosten variieren je nach Bundesland. Ihr könnt aber davon ausgehen, dass die Gesamtkosten eurer Vereinsgründung bei circa 150 Euro liegen.
Beauftragt ihr einen Rechtsanwalt damit, eure Vereinssatzung zu erstellen, entstehen zusätzliche Kosten. Auch bei zukünftigen Änderungen der Satzung oder im Vorstand fallen weitere Gebühren an.

Ablauf der Vereinsgründung: So gründet ihr einen Verein in 7 einfachen Schritten
Folgende sieben Schritte müsst ihr beim Gründen eines eingetragenen Vereins beachten. Ihr könnt euch daran auch orientieren, wenn ihr euren Verein nicht ins Register eintragen lasst.
Schritt 1: Vereinsmitglieder finden
Zuerst einmal solltet ihr Gleichgesinnte finden, die dasselbe Ziel verfolgen und mit denen ihr euch eine gleichberechtigte Zusammenarbeit im Verein vorstellen könnt.
Meist sind diese Personen bereits in eurem beruflichen Netzwerk oder unter euren Freunden und Bekannten. Oder vielleicht wollt ihr auch aus eurem bestehenden Verein ausgründen, weil ihr euch dort nicht mehr wohlfühlt.
Für einen eingetragenen Verein braucht ihr mindestens sieben Personen (§ 56 BGB). Ihr könnt aber auch erst einmal einen nicht eingetragenen Verein mit mindestens zwei Mitgliedern gründen und ihn später im Vereinsregister eintragen lassen, wenn er gewachsen ist.

Schritt 2: Vereinssatzung erstellen
Jeder Verein braucht eine Satzung. Beim Erstellen könnt ihr euch von einem Anwalt unterstützen lassen.
Damit das Amtsgericht den Eintrag nicht ablehnt, sollte eure Satzung unbedingt folgende Informationen beinhalten (§§ 57 und 58 BGB):
- Name des Vereins, der sich von bereits vorhandenen eingetragenen Vereinen in derselben Stadt unterscheiden muss
- Sitz des Vereins
- Vereinszweck
- Absicht, den Verein einzutragen
- Bestimmungen zum Ein- und Austritt von Mitgliedern
- Regeln über die Höhe der Mitgliedsbeiträge
- Vorgaben zur Vorstandsbildung
- Voraussetzungen für die Einberufung der Mitgliederversammlung
- Regelungen zur Beurkundung von Beschlüssen
Schritt 3: Gründungsversammlung organisieren
Habt ihr die nötigen Personen zusammen, beruft ihr eine Gründungsversammlung ein, bei der alle Mitglieder anwesend sein müssen. In der Versammlung bestimmt ihr den Vereinsnamen und verabschiedet die Satzung.
Am besten wird sie den Gründungsmitgliedern schon vor der Versammlung zur Verfügung gestellt. Mindestens sieben Vereinsmitglieder müssen die Satzung unterschreiben.Die genauen Regelungen legt ihr in eurer Vereinssatzung fest, damit es später nicht zum Streit kommt.
Außerdem wählt ihr gemeinsam einen vertretungsberechtigten Vorstand. Er übernimmt die Leitung und vertritt den Verein nach innen und nach außen. Er besteht aus einer oder mehreren Personen. Die genauen Regelungen legt ihr in eurer Vereinssatzung fest, damit es später nicht zum Streit kommt.

Schritt 4: Gründungsprotokoll verfassen
Neben der Satzung reicht ihr beim Registergericht für die Eintragung auch das Protokoll der Gründungsversammlung ein. Vorab muss ein*e Notar*in beide Dokumente überprüfen und beglaubigen.
Denkt also unbedingt daran, das Gründungsprotokoll gewissenhaft zu verfassen. Ihr braucht es später noch.
Das sollte im Protokoll stehen:
- Ort und Tag der Gründung
- Protokollführer*in
- Leiter*in der Versammlung
- Ergebnisse der Wahl und gefasste Beschlüsse
- Name, Adresse und Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder
- Unterschriften der protokollführenden Person und des oder der ersten Vorsitzenden
Schritt 5: Gemeinnützigkeit vom Finanzamt prüfen lassen
Ein Verein ist beim Gründen nicht automatisch gemeinnützig. Das gilt für rechtsfähige und nicht rechtsfähige Vereine. Wollt ihr steuerliche Vorteile für euren Verein nutzen, müsst ihr bei eurem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Einstufung als gemeinnützig stellen.
Dafür reicht ihr dort den Registerauszug (falls euer Verein schon eingetragen ist), das Gründungsprotokoll und die Satzung eures Vereins ein. So könnt ihr die Satzung – falls erforderlich – auch noch abändern, bevor ihr den Verein ins Register eintragen lasst.
Hat euer Finanzamt den Antrag bewilligt, überprüft es circa alle drei Jahre, ob euer Verein auch weiterhin die Bedingungen erfüllt, gemeinnützig zu sein.
Die Gemeinnützigkeit bietet aber nicht nur Vorteile, sondern ist auch mit Auflagen verbunden. So ist zum Beispiel eine einfache Buchführung verpflichtend.

Bevor ihr gründet, solltet ihr daher genau überlegen, ob die Vor- oder Nachteile überwiegen, wenn euer Verein gemeinnützig ist. Später auf die Gemeinnützigkeit zu verzichten, ist nicht möglich.
Schritt 6: Verein ins Register eintragen lassen
Nachdem der Verein gegründet ist, könnt ihr ihn noch ins Vereinsregister eintragen lassen. Der Vorstand muss dafür alle erforderlichen Dokumente (Satzung, Protokoll der Gründungsversammlung, Anmeldeschreiben) beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In den meisten Fällen erledigt das ein*e beauftragte*r Notar*in, die oder der die Dokumente vorab beglaubigt.
Anschließend bekommt ihr den Registerauszug eures Vereins und gebt ihn beim Finanzamt als Nachweis ab, dass die Vereinsgründung vollzogen wurde.
Schritt 7: Bankkonto einrichten
Für steuerliche Zwecke solltet ihr für euren Verein ein eigenes Konto eröffnen. Bei vielen Banken gibt es dafür spezielle Vereinskonten.
Ihr braucht dazu einen beglaubigten Registerauszug oder das Protokoll der Gründungsversammlung, wenn der Verein (noch) nicht eingetragen ist.
Alle Finanzen des Vereins laufen über dieses Konto.
Fazit: Einen Verein zu gründen ist gar nicht so schwierig
Damit ihr bei der Gründung nichts vergesst, haben wir euch die wichtigsten Punkte zum Gründen eines Vereins noch einmal in einer Checkliste zusammengefasst:
- Vereinsidee und mindestens sieben Mitglieder (für einen eingetragenen Verein) oder zwei Personen (für einen nicht eingetragenen Verein) finden
- Vereinssatzung erstellen
- Gründungsversammlung abhalten, Satzung beschließen und Vorstand wählen
- Protokoll der Gründungsversammlung schreiben
- Gemeinnützigkeit vom Finanzamt prüfen lassen
- Verein im Register eintragen lassen
- Geschäftskonto für den Verein einrichten
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FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Gründung eines Vereins
Habt ihr noch Fragen? Wir beantworten sie euch gerne!
Welche gesetzlichen Vorgaben müssen bei der Vereinsgründung beachtet werden?
Beim Gründen eines Vereins müsst ihr die gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einhalten. Die haben wir oben im Artikel genauer beschrieben.
Wie viele Gründungsmitglieder braucht ein Verein?
Ein rechtsfähiger Verein muss mindestens sieben Mitglieder haben. Ein nicht rechtsfähiger Verein benötigt nur zwei Personen.
Bei welchem Registergericht muss ein Verein eingetragen werden?
Ein Verein wird beim Registergericht eingetragen, in dessen Bezirk sich der Vereinssitz befindet.
Was muss im Protokoll der Gründungsversammlung stehen?
Es müssen der Name, die Adresse und der Beruf der Vorstandsmitglieder vermerkt sein. Außerdem müssen Ort und Tag der Gründung, der oder die Protokollführer*in, der oder die Leiter*in der Versammlung, die Ergebnisse der Wahl und gefasste Beschlüsse festgehalten werden. Abschließend unterschreiben die protokollführende Person und der oder die erste Vorsitzende.
Was beinhaltet die Satzung eines Vereins?
In der Satzung stehen Zweck und Ziele, Name und Sitz des Vereins, Absicht zur Eintragung, Regeln zur Vorstandswahl, Bestimmungen zu Ein- und Austritten, Mitgliedsbeiträge, Informationen zur Einberufung der Mitgliederversammlung und die Beurkundung von Beschlüssen.
Wer meldet den Verein zur Eintragung ins Register an?
Der Vorstand meldet den Verein an.
Welche Dokumente sind für die Eintragung des Vereins ins Register erforderlich?
Für die Eintragung des Vereins sind die Satzung, das Gründungsprotokoll und das Anmeldeschreiben notwendig.
Zahlen gemeinnützige Vereine Steuern?
Nein, gemeinnützige Vereine zahlen keine Steuern.
Wird für die Gründung eines eingetragenen Vereins Stammkapital benötigt?
Um einen eingetragenen Verein zu gründen, benötigt ihr kein Gründungskapital.